дата ответа: 14.01.2025
Ja, nach MiFID II bestehen Qualifikationsanforderungen für Wertpapierberater. Sie müssen Fachwissen, Kenntnis der Produkte und Rechtsgrundlagen nachweisen. Dafür gibt es interne Schulungen und Prüfungen. Die BaFin kann stichprobenartige Kontrollen durchführen. Unterlässt ein Berater die gebotene Aufklärung oder empfehlt er ungeeignete Produkte, kann das Haftungsansprüche auslösen. Die 'Geeignetheitserklärung' muss nach jedem Beratungsgespräch ausgestellt werden, damit dokumentiert wird, warum das Produkt zum Anlegerprofil passt. So soll Missverkauf verhindert werden.