dato for svaret: 03.11.2024
Gemäß Husleieloven sind befristete Mietverträge für die vereinbarte Dauer wirksam und enden automatisch zum festgelegten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Möchten beide Seiten verlängern, muss eine neue Vereinbarung (entweder erneut befristet oder unbefristet) geschlossen werden. Eine automatische Verlängerung tritt nur ein, wenn der Vermieter dem Mieter nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Vertrag tatsächlich endet, oder wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Fehlt eine solche Klausel, bedarf es einer aktiven Einigung über die Fortsetzung.