дата ответа: 04.01.2025
In Norwegen existiert kein automatisches gesetzliches Kontaktrecht für Großeltern wie für Eltern. Allerdings kann in bestimmten Fällen das Gericht ein Umgangsrecht erwägen, wenn es dem Kindeswohl eindeutig dient. Man muss darlegen, dass eine feste Bindung besteht und das Kind von der Beziehung zu den Großeltern profitiert. Ist es bloß ein Streit zwischen Eltern und Großeltern, wird das Gericht meist den Elternwillen respektieren, sofern keine klare Kindesschutzsituation vorliegt. Nur in seltenen Konstellationen, etwa wenn Großeltern eine wichtige Bezugsperson fürs Kind sind, kann das Gericht einen Kontaktantrag positiv entscheiden.