dato for svaret: 23.12.2024
Grundsätzlich haftet das Kreditinstitut für das Verhalten seiner Angestellten. Direkt beim Mitarbeiter Schadensersatz zu fordern, ist rechtlich zwar möglich, aber meist wird die Bank in Anspruch genommen, da sie die Pflichtverletzung zu verantworten hat. Die Mitarbeiter genießen in der Regel den internen Freistellungsschutz. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit könnte man den Mitarbeiter selbst heranziehen. Häufig führt man den Prozess gegen die Bank, da sie die Fehler ihrer Berater vertreten muss (§ 278 BGB).