dato for svaret: 04.01.2025
Zunächst verbleibt das elterliche Sorgerecht meist bei den leiblichen Eltern oder beim Kindeswohlamt (Barnevernet), das das Kind in einer Pflegefamilie unterbringt. Eine Adoption durch Pflegeeltern ist nur möglich, wenn die leiblichen Eltern zustimmen oder das Gericht feststellt, dass es im besten Interesse des Kindes ist und die Eltern ihre Rechte dauerhaft verloren haben. Der Gesetzgeber (Barnevernloven) schreibt vor, dass Pflegefamilien enge Begleitung durch Barnevernet erhalten. In Ausnahmefällen kann das Pflegekind adoptierbar werden, wenn eine Rückführung zur Herkunftsfamilie ausgeschlossen ist. Ansonsten verbleibt es bei einer langfristigen Pflege ohne formale Adoption.