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	Kommentarer til: Können Vereinsmitglieder Beschlüsse anfechten, wenn der Vorstand eigenmächtig teure Stadionbauten plant?	</title>
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		Av: Svaret på spørsmålet		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Svaret på spørsmålet]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Nov 2024 08:19:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ja, im norwegischen Vereinsrecht (lag- og foreningsrett) sowie den Statuten des Norges Idrettsforbund, die auf Vereine anwendbar sind, ist verankert, dass größere Investitionsentscheidungen durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden müssen. Ein Vorstand darf nicht einfach millionenschwere Stadionprojekte ohne Rückhalt durchsetzen. Mitglieder können Beschlüsse anfechten, wenn die satzungsgemäße Kompetenz überschritten wurde oder die Abstimmungen formfehlerhaft waren. Man wendet sich an ein vereinsinternes Schieds- oder Beschwerdegremium oder letztlich ans Zivilgericht. Ziel ist, dass Vereinsdemokratie bewahrt bleibt und finanzielle Risiken von der Mitgliederversammlung abgesegnet werden. Werden Vereinsstatuten verletzt, ist der Beschluss unwirksam. Oft klären es die Mitglieder in einer außerordentlichen Generalversammlung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, im norwegischen Vereinsrecht (lag- og foreningsrett) sowie den Statuten des Norges Idrettsforbund, die auf Vereine anwendbar sind, ist verankert, dass größere Investitionsentscheidungen durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden müssen. Ein Vorstand darf nicht einfach millionenschwere Stadionprojekte ohne Rückhalt durchsetzen. Mitglieder können Beschlüsse anfechten, wenn die satzungsgemäße Kompetenz überschritten wurde oder die Abstimmungen formfehlerhaft waren. Man wendet sich an ein vereinsinternes Schieds- oder Beschwerdegremium oder letztlich ans Zivilgericht. Ziel ist, dass Vereinsdemokratie bewahrt bleibt und finanzielle Risiken von der Mitgliederversammlung abgesegnet werden. Werden Vereinsstatuten verletzt, ist der Beschluss unwirksam. Oft klären es die Mitglieder in einer außerordentlichen Generalversammlung.</p>
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