дата ответа: 28.10.2024
Grundsätzlich hat man keinen automatischen Weiterbeschäftigungsanspruch während des Prozesses, es sei denn, das Arbeitsgericht ordnet auf Antrag die vorläufige Weiterbeschäftigung an, wenn die Erfolgsaussichten der Klage hoch sind. Außerdem besteht ein starker Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat (§ 102 Abs. 5 BetrVG). Dann kann man ebenfalls beim Gericht die Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung verlangen. Ohne diese Voraussetzungen kann der Arbeitgeber dich freistellen, muss aber bis zum Abschluss des Verfahrens den Lohn zahlen, sofern nicht fristlos gekündigt wurde.