дата ответа: 07.01.2025
Bausparkassen sind Spezialinstitute, fallen aber dennoch unter die Aufsicht der BaFin und unterliegen dem Kreditwesengesetz (KWG), soweit es anwendbar ist. Zusätzlich existiert das Bausparkassengesetz (BSpKG), das Sonderregeln für das Bausparspezifische Geschäft enthält. Bausparkassen müssen ebenso Eigenkapitalvorschriften einhalten, Jahresabschlüsse bei der BaFin einreichen und Geldwäscherichtlinien beachten. Ihr Geschäftsmodell (Guthabensansparen und Gewährung verbilligter Darlehen) ist stark reglementiert, um die Stabilität sicherzustellen.