<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentarer til: Sind befristete Aushilfen vom Kündigungsschutz ausgenommen?	</title>
	<atom:link href="https://advokat-no.com/questions/sind-befristete-aushilfen-vom-kundigungsschutz-ausgenommen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://advokat-no.com/questions/sind-befristete-aushilfen-vom-kundigungsschutz-ausgenommen/</link>
	<description>Поиск юристов</description>
	<lastBuildDate>Wed, 25 Dec 2024 05:27:45 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.1</generator>
	<item>
		<title>
		Av: Svaret på spørsmålet		</title>
		<link>https://advokat-no.com/questions/sind-befristete-aushilfen-vom-kundigungsschutz-ausgenommen/#comment-640</link>

		<dc:creator><![CDATA[Svaret på spørsmålet]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Dec 2024 05:27:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://advokat-no.com/questions/sind-befristete-aushilfen-vom-kundigungsschutz-ausgenommen/#comment-640</guid>

					<description><![CDATA[Auch befristete Arbeitsverhältnisse fallen unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sofern der Betrieb mehr als zehn Vollzeitstellen hat und das Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate andauert. Allerdings endet ein befristeter Vertrag planmäßig ohne Kündigung. Ordentlich kündbar ist er meist nicht, es sei denn, das wurde explizit vereinbart oder ein Tarifvertrag erlaubt es. Bei einer vorzeitigen &#039;Entlassung&#039; müsste man eine Kündigungsschutzklage prüfen, doch in der Praxis endet ein befristeter Vertrag eben durch Zeitablauf. Der allgemeine Kündigungsschutz greift nur, wenn der Arbeitgeber vorzeitig kündigen will.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch befristete Arbeitsverhältnisse fallen unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sofern der Betrieb mehr als zehn Vollzeitstellen hat und das Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate andauert. Allerdings endet ein befristeter Vertrag planmäßig ohne Kündigung. Ordentlich kündbar ist er meist nicht, es sei denn, das wurde explizit vereinbart oder ein Tarifvertrag erlaubt es. Bei einer vorzeitigen &#8216;Entlassung&#8217; müsste man eine Kündigungsschutzklage prüfen, doch in der Praxis endet ein befristeter Vertrag eben durch Zeitablauf. Der allgemeine Kündigungsschutz greift nur, wenn der Arbeitgeber vorzeitig kündigen will.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
