дата ответа: 10.01.2025
Die TEK17 schreibt bei Neubauten oder größeren Umbauten, dass barrierefreie Zugänge in bestimmten Gebäudekategorien (z.B. Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude) realisiert werden müssen. Bei reinen Einfamilienhäusern gelten weniger strenge Anforderungen, solange man nicht die Grundstruktur ändert. Modernisierst du aber umfangreich (z.B. Umbau zu einem Zweifamilienhaus), kann die Baubehörde barrierefreie Standards (u.a. Türbreite, stufenloser Eingang) fordern. Für Denkmalschutzobjekte können Ausnahmen gelten. Es empfiehlt sich, im Bauantrag oder Vorabgespräch mit der Kommune zu klären, in welchem Umfang du die Barrierefreiheit einhalten musst.