Habe ich Anspruch auf Dienstwagen oder Firmenhandy?
- 06.01.2025
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der nun zum dritten Mal verlängert wurde. Ich bin unsicher, wie oft so eine Befristung überhaupt möglich ist. Welche Gründe muss der Arbeitgeber haben, um eine Befristung rechtlich zu rechtfertigen? Gibt es eine Obergrenze, wann ein Arbeitsverhältnis unbefristet werden muss?
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt, in welchen Fällen befristete Arbeitsverträge zulässig sind. Eine Befristung ohne Sachgrund darf maximal für zwei Jahre vereinbart werden, mit bis zu drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit. Läuft es länger oder wird öfter verlängert, kann das Arbeitsverhältnis als unbefristet gelten. Mit Sachgrund (z.B. Vertretung bei Elternzeit, Projektarbeit) kann die Befristung auch länger dauern oder mehrfach hintereinander. Allerdings muss der konkrete Grund stets dokumentiert und nachvollziehbar sein. Fehlt dieser Grund bei Überschreitung der Zeitgrenzen, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag haben.