дата ответа: 05.01.2025
Nach avhendingsloven muss man Mängel i.d.R. binnen 'angemessener' Frist rügen, nachdem man sie entdeckt hat. Außerdem gilt eine fünfjährige Höchstfrist, ab der Übergabe. Ist diese abgelaufen, verjähren Ansprüche. Wenn du den Schaden erst nach 6 Jahren bemerkst, ist ein Mangelanspruch in der Regel verjährt. Nur bei arglistigem Verschweigen oder besonders versteckten Mängeln kann es Ausnahmen geben. In der Praxis ist es schwer, nach so langer Zeit Schadensersatz zu erwirken. Daher soll man das Objekt zeitnah prüfen und eventuelle Mängel sofort melden.