дата ответа: 30.10.2024
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 611 ff. BGB liegt vor, wenn die Bank oder ein Vermögensverwalter für dich eine Dienstleistung erbringt, z.B. laufende Betreuung, Disposition deines Kapitals oder Anlageentscheidungen in deinem Namen. Oft findet man dieses Konstrukt bei Vermögensverwaltungsmandaten oder 'advisory'-Diensten. Dabei haftet der Dienstleister für eine ordnungsgemäße Durchführung, schuldet aber keinen konkreten Anlageerfolg. Im Gegensatz zum Kaufvertrag oder Kreditvertrag geht es hier um ein Dauerschuldverhältnis zur Vermögensbetreuung. Eine schriftliche Vereinbarung fixiert Vergütung und Pflichten. Bei Verletzungen kann der Kunde Schadensersatz fordern.