Wann darf man Werke aus dem Privatbesitz als Leihgabe in ein Museum geben, ohne Urheberrecht zu verletzen? - Advokat-no.com

Wann darf man Werke aus dem Privatbesitz als Leihgabe in ein Museum geben, ohne Urheberrecht zu verletzen?

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Spørsmål fra en besøkende

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22.10.2024

Ein Sammler hat ein Gemälde, die Urheber sind tot – wie sieht’s mit Ausstellungsrechten aus?

Svaret på spørsmålet 26.10.2024
дата ответа: 26.10.2024

Wenn der Künstler mehr als 70 Jahre verstorben ist, ist das Gemälde gemeinfrei. Dann bedarf es keiner Erlaubnis vom Erben. Bei jüngeren Werken kann das Urheberrecht bestehen. Allerdings gilt das Ausstellungsrecht: Wer das physische Original besitzt, darf es öffentlich ausstellen, sofern der Künstler nicht ausdrücklich das Vorzeigerecht ausgeschlossen hat. Hängt man das Bild ins Museum, verletzt das i.d.R. nicht das Urheberrecht. Kritisch wird es bei Vervielfältigungen (Postkarten, Poster), da braucht man eine Lizenz vom Rechtsinhaber. Die Leihgabe an sich ist unproblematisch. Erst das Kopieren oder Reproduzieren kann zustimmungspflichtig sein. Also Originalwerke darf man in der Regel in einem Museum zeigen, das Vervielfältigungsrecht liegt beim Urheber oder dessen Erben.

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