dato for svaret: 10.11.2024
Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist ein Verfahren für zahlungsunfähige Privatpersonen. Sie kann eingeleitet werden, wenn du deine Schulden (z.B. Bankkredite) nicht mehr bedienen kannst und auch außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert sind. Dann beantragst du das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht. Es folgt eine Wohlverhaltensphase von 36 Monaten (bzw. je nach Rechtslage), nach der eine Restschuldbefreiung eintreten kann, falls du alle Pflichten erfüllst. Die Bank darf währenddessen nicht mehr einzeln vollstrecken, sondern muss den Insolvenzverwalter kontaktieren. Das Verfahren entlastet Schuldner, hat aber Auswirkungen auf deine Bonität und Vermögen.