dato for svaret: 31.10.2024
Barnevernet muss bei seinen Entscheidungen das Kindeswohl korrekt einschätzen. Kommt es zu gravierenden Fehlurteilen – etwa einer unberechtigten Inobhutnahme – kann die betroffene Familie den Staat verklagen und Schadensersatz fordern, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen vorliegen. Die Gerichte beurteilen dann, ob Barnevernet gegen Vorschriften oder fachliche Standards verstoßen hat. Ist das der Fall, kann eine finanzielle Entschädigung zuerkannt werden. Solche Fälle haben hohe Beweislast, da Barnevernet einen großen Ermessensspielraum hat. Oft ziehen sich Verfahren über mehrere Instanzen. Gewinnt die Familie, kann sie Schmerzensgeld für psychische Belastungen beanspruchen.