дата ответа: 17.01.2025
Als Angestellte hat sie die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmerinnen, also Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und Anspruch auf Mutterschaftsleistungen (svangerskapspenger, foreldrepenger) gemäß NAV-Regeln. Ein Club darf den Vertrag nicht kündigen, nur weil sie schwanger ist. Das wäre Diskriminierung. Häufig versucht man, Trainings- und Spielbelastung zu regeln, sobald die Ärztin entsprechende Empfehlungen gibt. Nach der Entbindung hat sie Elternzeit, in der Zeit zahlt NAV das Elterngeld, sofern die Voraussetzungen (Arbeitszeit, Einkommen) erfüllt sind. Danach kann sie zum Verein zurückkehren. Natürlich kann ein befristeter Vertrag enden, wenn er ohnehin abläuft, aber Schwangerschaft an sich ist kein Kündigungsgrund.