dato for svaret: 04.12.2024
Versicherungen haben in Norwegen grundsätzlich das Recht, einen Antrag abzulehnen, sofern es keine Diskriminierung aus verbotenen Gründen gibt (z.B. Herkunft, Religion). Allerdings darf eine Kfz-Haftpflichtversicherung wegen des gesetzlichen Pflichtschutzes nicht einfach komplett abgelehnt werden; die Gesellschaft kann jedoch erhöhte Prämien oder andere Bedingungen ansetzen, falls das Risiko hoch ist. Bei anderen Versicherungsarten, wie Lebens- oder Sachversicherungen, können schlechte Bonität, ein hohes Schadensrisiko oder fehlende Angaben des Antragstellers dazu führen, dass der Versicherer sich verweigert. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz und Markedsføringsloven müssen sie dabei objektive Kriterien anwenden. Man kann bei Auffälligkeit der Ablehnung das interne Beschwerdesystem nutzen oder sich an den Finanzklagemenda (Finansklagenemnda) wenden.