дата ответа: 26.10.2024
Eine Ehenichtigkeit oder Annullierung kommt in Norwegen nur bei gravierenden Gründen in Betracht, etwa wenn eine Ehe rechtswidrig geschlossen wurde (z.B. Zwang, Doppelehe, fehlendes Mindestalter). Das sind Ausnahmesituationen, bei denen man sagt, die Ehe sei niemals wirksam zustande gekommen. Meistens erfolgt stattdessen eine normale Scheidung. Eine Annullierung ist selten und erfordert, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung wirklich nicht gegeben waren. Man beantragt das bei Gericht, das prüft streng. Eine einfache 'Fehlentscheidung' oder kurzfristige Reue genügt nicht, um die Ehe zu annullieren.