дата ответа: 17.12.2024
Die Verjährungsfrist kann je nach Delikt variieren. Generell sehen norwegische Gesetze (Verjährungsgesetz) eine Standardfrist von 3 Jahren ab Kenntnis des Verstoßes vor. Bei fortdauernder Nutzung läuft die Frist oft neu, solange die Verletzung andauert. Urheberrechte selbst verjähren nicht, aber der Schadensersatzanspruch kann verjähren, wenn man zu lange wartet. Man sagt: Ab dem Zeitpunkt, wo du die Verletzung hättest bemerken müssen, läuft die Frist. Ist die Nutzung 2015 beendet und du erfuhrst erst 2019 davon, könnte ab 2019 die dreijährige Frist ansetzen. Kompliziert wird’s, wenn die Verjährung unterbrochen wird (z.B. Mahnschreiben). Am besten klärt man frühzeitig juristischen Rat. Wartet man zu lange, kann der Anspruch verfallen.