дата ответа: 25.12.2024
Bei Vorwürfen sexueller oder körperlicher Misshandlung im Rahmen eines Sorgerechtsstreits muss derjenige, der diese Behauptung aufstellt, Indizien und Beweise liefern. Im norwegischen Prozessrecht trägt man die 'Beweisbyrde' für seine Behauptung. Zeugen, ärztliche Gutachten oder polizeiliche Berichte können relevant sein. Reine Behauptungen ohne Substanz sind schwer durchzusetzen. Allerdings betrachten Familiengerichte auch Indizien. Liegt ein Anfangsverdacht vor, kann es zu vorläufigen Maßnahmen (eingeschränkter Umgang) kommen, bis die Angelegenheit geklärt ist. Wird falscher Missbrauchsvorwurf erhoben, kann das negativ auf den Vorwurfserhebenden zurückfallen.