дата ответа: 14.01.2025
In Norwegen unterscheidet man klar zwischen Ehe und unverheirateter Lebensgemeinschaft (Samboerskap). Ein gesetzliches Zusammenwohnrecht im Sinne einer Ehe gibt es nicht, jedoch kann man einen Samboerkontrakt aufsetzen, der Vermögensfragen, Schuldenaufteilung und das Zusammenleben regelt. Anders als bei Eheleuten greift kein automatischer gesetzlicher Güterstand oder Erbanspruch. Daher ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, wenn man Immobilien oder größere Werte gemeinsam anschafft. Auch wer Erbansprüche absichern will, sollte an ein Testament denken, da der Samboer ansonsten kaum gesetzliche Erbrechte hat. Vor allem bei Trennung oder Todesfall können ohne Vertrag große Unsicherheiten entstehen.