dato for svaret: 17.11.2024
Die '10-Jahresfrist' stammt eher aus dem Baugewerbe, wo ein Bauunternehmer für grobe Mängel bis zu 10 Jahre haftbar sein kann. Bei Gebäudeversicherungen gibt es hingegen die allgemeine Regel, dass du jährliche Policen hast, die sich verlängern, aber keine 10-jährige Wartefrist. Verwechsel das nicht: Eine Bauversicherung (f.eks. 'byggforsikring' während der Errichtungsphase) oder die Bauunternehmer-Gewährleistung kann zeitlich anders sein als die Wohngebäudeversicherung (husforsikring). Letztere deckt fortlaufend Schäden wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm, sofern du die Prämien zahlst. Die notion '10-Jahresfrist' bezieht sich im Wesentlichen auf Mängelansprüche, nicht auf die reine Versicherungsleistung.