дата ответа: 27.10.2024
Husleieloven sieht vor, dass Mieter und Vermieter klar regeln müssen, was in der Miete enthalten ist und welche Nebenkosten zusätzlich anfallen dürfen. Prinzipiell können Strom- und Heizkosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht und die Berechnung auf tatsächlichem Verbrauch oder einem fairen Verteilerschlüssel basiert. Man muss als Mieter Einblick in die Abrechnungen haben. Willkürliche Pauschalen ohne Nachweis sind unzulässig. Der Vermieter darf keine doppelten Gewinne erzielen, sondern nur die tatsächlichen Kosten abrechnen, ggf. mit Verwaltungspauschale, falls vertraglich so vereinbart.