дата ответа: 07.01.2025
Selbstständige in Norwegen zahlen ebenfalls in die Sozialversicherung ein und können Anspruch auf foreldrepenger haben, sofern sie eine gewisse Einkommensgrundlage nachweisen. Die Grundlage wird aus dem durchschnittlichen Jahreseinkommen berechnet. Man beantragt das bei NAV und muss belegen, dass man genug Sozialbeiträge gezahlt hat (erforderliche Mindesteinnahmen). Die Leistung wird ähnlich wie bei Angestellten berechnet, wobei Obergrenzen existieren. Wichtig ist, rechtzeitig die nötigen Dokumente (Einkommensnachweise, Steuer) einzureichen. Auch Selbstständige können den 49- oder 59-Wochen-Zeitraum Elternzeit in Anspruch nehmen, allerdings muss die Geschäftstätigkeit ruhen oder delegiert werden. Sonst verringert sich die Leistung.