дата ответа: 26.12.2024
Für Privatpersonen, die eine Drohne nur zum Freizeitgebrauch fliegen (je nach Gewichtsklasse), besteht in Norwegen keine strikte separate Versicherungspflicht. Dennoch empfiehlt die norwegische Luftfahrtbehörde (Luftfartstilsynet), eine Haftpflicht abzuschließen, da mögliche Sach- oder Personenschäden auftreten können. Oft ist ein Drohnenschaden durch die normale Privathaftpflicht (ansvarsforsikring) mitgedeckt, solange sie die Drohnennutzung nicht ausschließt. Gewerbliche Drohnenflüge unterliegen strengeren Vorschriften, und teils wird eine spezialisierte Drohnenhaftpflicht gefordert. Prüfen Sie Ihre Police, ob Drohnenbetrieb abgedeckt ist, andernfalls kann es passieren, dass Schäden nicht ersetzt werden.