дата ответа: 08.11.2024
Eine einmalige oder kurzfristige Verspätung führt nicht automatisch zur Kündigung. Der Vermieter muss dem Mieter bei Zahlungsverzug zuerst eine schriftliche Mahnung schicken und eine angemessene Frist setzen, in der die ausstehende Miete nachzuzahlen ist. Erst wenn der Mieter weiterhin nicht zahlt, kann der Vermieter nach Husleieloven eine fristlose Kündigung in Betracht ziehen. Doch auch diese Kündigung muss formalen Anforderungen genügen. Oft vereinbaren Vermieter Mahngebühren oder Verzugszinsen. Bei finanziellen Engpässen ist es ratsam, früh das Gespräch zu suchen, anstatt die Zahlung einfach stillschweigend zu verzögern. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zur Zwangsräumung.