Was sagt das Arbeitsrecht zu betriebsinternen Kontrollen von E-Mails oder Internetnutzung?
- 08.12.2024
Meine Firma hat Auftragsrückgang und möchte Kurzarbeit einführen. Kann ich das ablehnen? Bekomme ich dann weniger Geld?
Kurzarbeit bedeutet vorübergehende Reduzierung der regulären Arbeitszeit, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit anmelden und Arbeitsagentur bewilligt Kurzarbeitergeld, das Lohnkürzungen teils ausgleicht. Allerdings braucht es rechtliche Grundlage, z.B. durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine einzelvertragliche Regelung, die Kurzarbeit erlaubt. Fehlt das, muss der Arbeitnehmer zustimmen. Lehnst du ab, kann dein Arbeitgeber ggf. betriebsbedingt kündigen, wenn die wirtschaftliche Lage ernst ist. Das Kurzarbeitergeld beträgt meist 60% bis 67% vom entgangenen Netto, der Arbeitgeber kann ggf. aufstocken.
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