дата ответа: 30.12.2024
Ja, das nennt man 'byggeklausul'. Der Grundstücksverkäufer koppelt den Verkauf an die Bedingung, dass der Käufer ein Bauunternehmen (häufig vom Verkäufer vorgeschlagen) beauftragt. Rechtlich ist das erlaubt, solange es transparent im Kaufvertrag steht und beide Parteien dem zustimmen. Als Käufer verliert man etwas Freiheit bei der Wahl des Baupartners. Dafür bekommt man oft Komplettpakete. Achte jedoch auf Wettbewerbsaspekte, Bauqualität und Preis. Du kannst nicht einfach eigenmächtig einen anderen Bauunternehmer nehmen, wenn die Klausel bindend vereinbart wurde, außer du einigst dich mit dem Verkäufer auf Änderung.