дата ответа: 05.12.2024
Bei GmbH-Gründung musst du das Stammkapital in bar oder als Sacheinlage erbringen. Vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags kann schon ein Konto eröffnet werden, auf das das Stammkapital fließt. Man nennt es oft Anderkonto oder spezielles 'GmbH in Gründung'-Konto. Nach Eintragung ins Handelsregister wird es zum regulären Geschäftskonto. Die Bank verlangt häufig Einsicht in den Gesellschaftsvertrag und den Notar-Bestätigungsvermerk, um sicherzugehen, dass die Mittel für das Stammkapital bestimmt sind. Wichtig ist, die Summen nachweisen zu können, sodass das Registergericht die Eintragung akzeptiert.