dato for svaret: 25.12.2024
Bei einer Fusion oder einem Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen Vertragsverhältnisse grundsätzlich auf das neu entstandene Unternehmen über. Deine Kontoverträge behalten Gültigkeit. Du bekommst ggf. neue IBAN oder BIC, aber oft ändert sich nichts am inhaltlichen Vertragsumfang, außer du wirst über Änderungen der AGB informiert. Eine Kündigung allein wegen der Fusion ist nicht zulässig. Du hast allerdings ein Sonderkündigungsrecht, falls du mit geänderten Konditionen nicht einverstanden bist. Die Bank muss dich rechtzeitig über die Änderungen, z.B. neue Filiale, informieren.