dato for svaret: 15.12.2024
Im Insolvenzfall wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Offene Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor Insolvenz können durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gedeckt sein. Danach stehen die neuen Lohnforderungen als Insolvenzforderung an, welche je nach Insolvenzmasse bedient werden. Das bedeutet, du kannst nicht sicher sein, dass du den vollen Lohn bekommst, wenn die Insolvenzmasse unzureichend ist. Dennoch kannst du einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen, solange du form- und fristgerecht vorgehst. Häufig wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, wenn keine Weiterführung möglich ist.