дата ответа: 12.12.2024
Dank internationaler Abkommen und EU-Verordnungen (z.B. Brüssel Ia-Verordnung oder bilaterale Verträge) kann man den Unterhaltstitel in vielen Ländern anerkennen und vollstrecken lassen. Das NAV International kann helfen, Ansprüche grenzüberschreitend durchzusetzen. Man muss dokumentieren, dass es ein rechtskräftiges Urteil oder eine NAV-Festsetzung gibt. Dann wird der Unterhaltspflichtige auch im Ausland mit Pfändung konfrontiert, sofern das Land kooperiert. Funktioniert das nicht, kann man diplomatische oder anwaltliche Schritte einleiten. Wichtig ist, den Kontakt zur norwegischen Behörde zu halten und alle Adressdaten des Schuldners zu liefern.