dato for svaret: 02.11.2024
Das norwegische Gesetz über psychische Gesundheitsfürsorge (psykisk helsevernloven) erlaubt unter strikten Voraussetzungen eine Zwangseinweisung. Typischerweise muss ein Arzt oder eine Ärztin beurteilen, dass eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt oder eine schwerwiegende Verschlechterung droht, falls keine Behandlung erfolgt. Ein Beschluss ergeht dann meist durch einen Facharzt, unterstützt von einer zweiten Stellungnahme. Der Patient hat Recht auf Anwalt und kann vor die Kontrollkommission (Kontrollkommisjonen) ziehen, um die Zwangsmaßnahme prüfen zu lassen. Zwang darf nur so lange dauern, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist. Das Gesetz legt fest, dass man versucht, freiwillige Lösungen zu finden, bevor man eine Zwangsunterbringung anordnet, und dass die Menschenrechte und Würde der betroffenen Person gewahrt bleiben.