дата ответа: 03.11.2024
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht per se unzulässig, aber der Arbeitgeber muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Hier greift die sogenannte 'krankheitsbedingte Kündigung', die nur rechtswirksam ist, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht (d.h. längerfristige Erkrankung), betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden und keine milderen Mittel (z.B. Umsetzung auf leichtere Tätigkeit) infrage kommen. Die Prüfung erfolgt in mehreren Stufen und wird gerichtlich streng kontrolliert. Eine Abfindung ist nicht automatisch geschuldet, es sei denn, ein Sozialplan oder Tarifvertrag sieht das vor oder man vereinbart es im Aufhebungsvertrag. Oft kann man mit Hilfe eines Anwalts oder Betriebsrats eine einvernehmliche Regelung erreichen, falls die Kündigung im Raum steht.