дата ответа: 27.12.2024
Zwar gibt es keine strikte Frist wie bei einer Kündigungsschutzklage, aber man sollte zeitnah reagieren, um glaubhaft Widerspruch zu erheben. Man kann schriftlich Stellung nehmen und Gegendarstellung verlangen. Will man die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen, kann man bei anhaltender Weigerung des Arbeitgebers eine Klage aufs Arbeitsgericht anstrengen. Manche Experten raten, sich erst gerichtlich zu wehren, wenn die Abmahnung später Grundlage einer Kündigung wird. Oft ist ein erster Schritt, intern Klarheit zu schaffen: Mit dem Betriebsrat oder Personalabteilung sprechen, ob die Abmahnung objektiv gerechtfertigt ist.