дата ответа: 29.12.2024
Ein Streik ohne gewerkschaftlichen Aufruf und ohne Tarifkampfziel gilt als 'wilder Streik' und ist rechtswidrig. Teilnehmende verletzen ihre Arbeitspflicht, was Abmahnungen oder Kündigung zur Folge haben kann. Arbeitgeber können Lohn für die Streiktage einbehalten und evtl. Schadensersatz fordern. Ein legaler Streik setzt Tarifverhandlungen, eine Urabstimmung und Organisation durch eine tariffähige Gewerkschaft voraus. Einfach spontan die Arbeit niederlegen gefährdet den Kündigungsschutz, da kein rechtmäßiger Arbeitskampfgrund vorliegt.