dato for svaret: 18.12.2024
Das Kreditwesengesetz (KWG) definiert Großkreditobergrenzen, damit Banken nicht zu stark von einzelnen Schuldnern abhängig werden. Ein Kredit gilt als Großkredit, wenn er 10% des haftenden Eigenkapitals der Bank überschreitet. Die Aufsicht (BaFin) überwacht die Meldungen. Eine Bank darf 25% ihres Eigenkapitals an einen einzelnen Kreditnehmer vergeben, außer sie erwirkt Ausnahmeregeln oder nutzt Risikominderungen. Diese Regelung soll das Klumpenrisiko minimieren. Bekommt eine Firma einen großen Kredit, prüft die Bank intensiv die Bonität und muss Berichte an die Aufsicht schicken.