dato for svaret: 25.11.2024
Gemäß dem norwegischen Gesetz über Patienten- und Benutzerrechte (pasient- og brukerrettighetsloven) muss grundsätzlich der Patient selbst einwilligen, wenn er entscheidungsfähig ist. Leidet jemand an fortgeschrittener Demenz und kann seinen Willen nicht mehr äußern, greift eine gesetzliche Vertreterregelung: Oft übernimmt ein Bevollmächtigter (per Vorsorgevollmacht) oder naher Angehöriger die Zustimmung zu medizinischen Eingriffen. Besteht keine Vollmacht, kann eine Betreuungslösung (Vergemål) über die Fylkesmann-Behörde eingerichtet werden. Mediziner werten die aktuelle Entscheidungsfähigkeit sorgfältig aus. Angehörige haben in diesem Prozess zwar ein Mitspracherecht und werden angehört, die finale Entscheidung aber richtet sich nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten und den medizinethischen Richtlinien.