Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Kündigungen?
- 10.11.2024
In unserem Unternehmen wird in Schichten gearbeitet, und die Schichtpläne können sich recht kurzfristig ändern. Ich frage mich, inwiefern der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht hat. Kann der Arbeitgeber den Schichtplan einfach anordnen, oder muss der Betriebsrat zustimmen? Wie detailliert darf der Betriebsrat bei der Gestaltung mitreden?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt fest, dass der Betriebsrat bei Fragen der Arbeitszeit, Einteilung und Lage der Schichten ein Mitbestimmungsrecht hat (§ 87 BetrVG). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat einbinden muss, wenn es um Schichtsysteme und deren Änderung geht. Der Betriebsrat kann unter anderem auf gerechte Verteilung achten, Gesundheitsschutzaspekte berücksichtigen und sicherstellen, dass keine Diskriminierung entsteht. Änderungen an Schichtplänen ohne vorherige Einigung mit dem Betriebsrat sind daher häufig unwirksam. Arbeitgeber und Betriebsrat schließen in der Regel eine Betriebsvereinbarung, die den Umgang mit Schichtplänen, Ankündigungsfristen und Ausgleichsregelungen regelt.