дата ответа: 13.11.2024
Das Arbeitsschutzgesetz sowie die Unfallverhütungsvorschriften verpflichten den Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bei Lärmpegeln oberhalb gewisser Grenzwerte ist Gehörschutz Pflicht. Außerdem müssen Sicherheitsunterweisungen regelmäßig erfolgen, damit jeder Arbeitnehmer weiß, welche Risiken bestehen und wie man sich schützen kann. Vernachlässigt der Arbeitgeber das, kann er für Unfälle oder Gesundheitsschäden haften, und Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsamt) können Sanktionen verhängen. Du hast als Arbeitnehmer auch Mitwirkungspflichten, z.B. den Gehörschutz tatsächlich zu tragen.