dato for svaret: 11.01.2025
Bei Schimmel oder anderen erheblichen Mängeln in einer norwegischen Mietwohnung muss der Mieter den Vermieter umgehend informieren und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Kommt der Vermieter seiner Reparaturverpflichtung nicht nach, steht dem Mieter nach dem Husleieloven das Recht zu, den Mangel selbst (auf Kosten des Vermieters) zu beheben oder eine Mietminderung zu verlangen. Zudem könnte man Schadenersatz einfordern, falls die Gesundheit beeinträchtigt wird. Im Extremfall darf der Mieter den Vertrag kündigen, wenn die Wohnqualität stark beeinträchtigt bleibt. Man sollte die Kommunikation schriftlich dokumentieren und eine eventuelle Mietminderung sachlich begründen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.