дата ответа: 09.11.2024
Die Grundlage bildet das norwegische 'Konkurranseloven', das national regelt, wie Kartellbildung, Marktmissbrauch und Fusionen zu beurteilen sind. Wegen der EWR-Mitgliedschaft Norwegens gelten jedoch auch Elemente des EU-Wettbewerbsrechts, die durch das EFTA-Überwachungsorgan (ESA) überwacht werden. Für grenzüberschreitende Sachverhalte kann also EU-Recht eine Rolle spielen. In der Praxis orientiert sich Norwegen stark an den Prinzipien und Standards der EU-Verordnungen zu Wettbewerb und an der Rechtsprechung des EFTA-Gerichtshofs. Das Zusammenspiel zwischen nationalem Recht und EWR-Recht sichert, dass norwegische Unternehmen im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrahmen agieren.