дата ответа: 16.12.2024
Stiefkindadoption erfordert gemäß Adoptionsgesetz (Adopsjonsloven) die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils oder die Feststellung, dass dessen Rechte erloschen sind. Außerdem muss die Adoption dem Kindeswohl dienen. Das Kind selbst wird je nach Alter angehört. Die Behörde Bufdir prüft die familiäre Situation und die Motive. Liegt keine Zustimmung des leiblichen Vaters vor, kann ein Gericht entscheiden, ob eine Adoption ohne dessen Zustimmung gerechtfertigt ist (z.B. bei dauerhaftem Kontaktabbruch). Kommt es zur Stiefkindadoption, erlischt die rechtliche Elternstellung des leiblichen Vaters, und der Stiefelternteil wird vollwertiger Elternteil samt Erb- und Unterhaltsrechten.