Wie gehe ich vor, wenn die Kasse (Helfo) meine Medikamentenerstattung ablehnt?
- 23.11.2024
Wer darf meine medizinischen Daten einsehen, und darf ich selbst da reinschauen?
Patientenakten werden gemäß 'Helsepersonelloven' und 'Pasientjournalloven' geführt. Nur behandelnde Gesundheitsfachkräfte dürfen – soweit nötig – Einsicht nehmen. Jede unbefugte Einsicht (z.B. Neugier von Mitarbeitern) ist verboten und kann Disziplinarfolgen haben. Du selbst hast jederzeit das Recht, deine Akte einzusehen und Kopien zu fordern, sofern es keine schwerwiegenden Ausnahmen gibt (z.B. potenzielle Selbstgefährdung). Veränderungen oder Löschungen in der Patientenakte sind nur nach strengen Vorgaben möglich; man verzeichnet Korrekturen transparent. Datenschutzbehörden überwachen, dass Krankenhäuser oder Praxen den Datenschutz einhalten. Auch das E-Health-System (Kjernejournal) erleichtert Zugriffe, verlangt aber, dass Zugriffsprotokolle geführt werden.
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