дата ответа: 04.11.2024
Patientenakten werden gemäß 'Helsepersonelloven' und 'Pasientjournalloven' geführt. Nur behandelnde Gesundheitsfachkräfte dürfen – soweit nötig – Einsicht nehmen. Jede unbefugte Einsicht (z.B. Neugier von Mitarbeitern) ist verboten und kann Disziplinarfolgen haben. Du selbst hast jederzeit das Recht, deine Akte einzusehen und Kopien zu fordern, sofern es keine schwerwiegenden Ausnahmen gibt (z.B. potenzielle Selbstgefährdung). Veränderungen oder Löschungen in der Patientenakte sind nur nach strengen Vorgaben möglich; man verzeichnet Korrekturen transparent. Datenschutzbehörden überwachen, dass Krankenhäuser oder Praxen den Datenschutz einhalten. Auch das E-Health-System (Kjernejournal) erleichtert Zugriffe, verlangt aber, dass Zugriffsprotokolle geführt werden.