Wie regelt Norwegens Recht den Schutz von Computerprogrammen als Urheberwerk?
- 19.12.2024
Als Produzent habe ich Aufnahmen von Künstlern. Wer besitzt die Rechte daran, und kann ich das separat lizensieren?
Das Phonogrammrecht bezieht sich auf die Rechte an Tonträgern (z.B. Musikaufnahmen). In Norwegen hat der Produzent – also das Label oder die Person, die die Aufnahme initiiert und finanziert – ein Leistungsschutzrecht an dem konkreten Tonträger. Dabei hat aber auch der Künstler (ausübender Künstler) Rechte an seiner Darbietung, geregelt im åndsverkloven. Man unterscheidet: Der Komponist hat das Urheberrecht an der Musik, der Musiker hat Leistungsschutzrechte an seiner Darbietung, und der Produzent am Tonträger. Wenn du als Produzent die Masteraufnahme besitzt, kannst du sie lizenzieren (z.B. an Streamingdienste). Gleichwohl muss man meist die anderen Rechteinhaber (Komponisten, Interpreten) an Vergütungen beteiligen oder Einwilligungen für Nutzungen einholen. Das Phonogrammrecht läuft 70 Jahre ab der Veröffentlichung oder Aufnahme, je nach Situation.