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	Kommentarer til: Welchen Kündigungsschutz habe ich, wenn ich in Elternzeit bin?	</title>
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		Av: Svaret på spørsmålet		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Svaret på spørsmålet]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Nov 2024 09:05:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Dieser Schutz beginnt, sobald du die Elternzeit schriftlich beantragst (spätestens sieben Wochen vor Beginn) und dauert bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung in diesem Zeitraum ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, das Gewerbeaufsichtsamt (oder die entsprechende Landesbehörde) stimmt einer Ausnahme zu, zum Beispiel bei Betriebsstilllegung. Diese Sondergenehmigungen werden sehr selten erteilt. Daher ist die Kündigung während Elternzeit in der Praxis nahezu ausgeschlossen, was Eltern Sicherheit geben soll, um sich auf die Kinderbetreuung zu konzentrieren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Dieser Schutz beginnt, sobald du die Elternzeit schriftlich beantragst (spätestens sieben Wochen vor Beginn) und dauert bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung in diesem Zeitraum ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, das Gewerbeaufsichtsamt (oder die entsprechende Landesbehörde) stimmt einer Ausnahme zu, zum Beispiel bei Betriebsstilllegung. Diese Sondergenehmigungen werden sehr selten erteilt. Daher ist die Kündigung während Elternzeit in der Praxis nahezu ausgeschlossen, was Eltern Sicherheit geben soll, um sich auf die Kinderbetreuung zu konzentrieren.</p>
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