дата ответа: 29.12.2024
Gastronomische Rezepte als bloße Liste von Zutaten genießen meist keinen Urheberrechtsschutz, da ihnen die künstlerische Schöpfungshöhe fehlt. Hingegen könnte man den Text einer Rezeptbeschreibung oder Bilder als Werk schützen, aber nicht die bloße Idee. Zum Schutz einer Rezeptur kann man Geschäftsgeheimnisse beanspruchen, indem man das Verfahren vertraulich behandelt und die Mitarbeiter zu Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Patent auf Nahrungsmittelrezepturen ist nur möglich, wenn echte technische Erfindung oder neuartiges Verfahren vorliegt. Alternativ kann man eine Marke für den Produktnamen eintragen. Doch das reine Kochrezept genießt meist keinen Immaterialschutz. Geheimhaltung ist also oft die wirksamste Methode, um Nachahmung zu vermeiden.