Können Vereinsmitglieder Beschlüsse anfechten, wenn der Vorstand eigenmächtig teure Stadionbauten plant?
- 04.11.2024
Darf ein Verein das Gehalt kürzen, wenn ich verletzt bin und nicht spielen kann?
Im Profibereich gilt der Arbeitsvertrag: Der Athlet hat bei Verletzung Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß norwegischem Arbeitsrecht, zumindest für eine gewisse Zeit (Arbeidsmiljøloven + Tarifverträge). Bei längeren Ausfällen kann der Verein oder die Versicherung (falls abgeschlossen) die Kosten tragen. Manche Spieler haben eine spezielle Klausel, dass nach x Monaten Verletzung eine Kündigung oder Gehaltsminderung zulässig ist – solche Klauseln müssen aber arbeitsrechtlich vertretbar sein. Reha-Kosten übernehmen oft Sportversicherungen oder die öffentliche Krankenkasse, je nach Fall. Während der Reha soll der Verein den Spieler unterstützen, z.B. Physiotherapie bezahlen. Kürzt man das Gehalt willkürlich, kann der Spieler juristisch dagegen vorgehen.