dato for svaret: 04.11.2024
Einigungsstelle gibt es vor allem auf betrieblicher Ebene bei Mitbestimmungsthemen (z.B. Schichtplänen), während Tarifkonflikte zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband typischerweise über Tarifverhandlungen oder Schlichtungsstellen laufen. Allerdings kann eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG eingesetzt werden, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen können. Sie besteht aus Vertretern beider Seiten und einem neutralen Vorsitzenden. Deren Spruch ist bindend, falls das Gesetz das vorsieht. Bei 'echten' Tariffragen ist eher ein Schlichtungsverfahren auf Verbandsebene üblich. Sofern du hörst von einer Einigungsstelle, bezieht es sich vermutlich auf betriebliche Regeln, nicht den Tariflohn an sich.